Mit dem neuen Kärntner Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz wurde u.a. die beitragsfreie Kinderbildung und Kinderbetreuung in Kärnten verankert. D.h., dass Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten, die Kindertagesstätte oder zu Tagesmüttern/-väter geben keinen Beitrag mehr für die Bildung und Betreuung bezahlen. Dies wurde gesetzlich verankert, da das Land mit dem sog. „Elternbeitragsersatz“ diese Kosten übernimmt. Gleichzeitig wurde die Landesförderung massiv erhöht und ein Jahresöffnungszeitenbonus eingeführt für jene Einrichtungen, die längere Jahresöffnungszeiten haben. Die Förderbeträge des Landes sind je nach Gruppe unterschiedlich und bestehen aus:
- Personalkostenzuschuss
- Jahresöffnungszeitenbonus
- Elternbeitragsersatz (früher Kinderstipendium)
Die Förderung, die das Land als Elternbeitragsersatz an die Einrichtungen überweist, betragen:
• für den Besuch des Kindergartens monatlich 119 Euro halbtags und 162 Euro ganztags
• für den Besuch einer Kindertagesstätten monatlich 179 Euro halbtags und 272 Euro ganztags
• bei angestellten Tagesmüttern/-vätern 2,40 pro Betreuungsstunde
Die Einrichtungen die in das neue Fördersystem umgestiegen sind, dürfen also von den Eltern keinen Beitrag für die Bildung und Betreuung der Kinder verlangen - ausgenommen für die Verpflegung, für einen Kreativ- bzw. Bastelbeitrag und für ev. Kosten für Zusatzpersonal (z.B. Native Speaker).
Es handelt sich um eine umfassende Reform in der Elementarbildung. Kernpunkt der Reformbemühungen ist das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (K-KBBG), LGBl. Nr. 13/2023, welches mit 01.09.2023 in Kraft tritt. Dem Voraus ging ein Reformprozess unter Einbindung von Experten, der Fachabteilung, des Gemeindesbundes, des Städtebundes sowie der politischen Vertreter. Schwerpunkte sind dabei:
- Umsetzung der beitragsfreien Kinderbildung und Kinderbetreuung
- Senkung der Gruppenhöchstzahl in Kindergartengruppen
- Überziehungsregelungen, vorzeitige Aufnahme und Verlängerung des Besuchs
- Personalschlüssel, Aufsichtspflicht, Mitwirkung der Erziehungsberechtigten, Hospitieren
- Erhöhung der Vor- und Nachbereitungszeiten, Fortbildungen
- Versorgungsauftrag der Gemeinden
- Mindestentlohnung der pädagogischen Fachkräfte
- Neues Fördermodell der Landesförderung hinsichtlich Kindergärten und Kindertagesstätten
- Umwandlung des Schulbaufonds in einen Bildungsbaufonds
Der bisherige Schulbaufonds wurde in einen Bildungsbaufonds umgewandelt und mit finanziellen Mitteln ausgestattet, sodass die infrastrukturelle Ausbauoffensive der Gemeinden durch das Land unterstützt werden kann.
Die Einrichtungen die noch nicht in das neue Fördersystem umgestiegen sind haben 3 Jahre Zeit (31.12.2026) umzusteigen und erhalten weiterhin vom Land Kärnten das Kinderstipendium. Diese Einrichtungen dürfen weiterhin Elternbeiträge verlangen!
• Das Land Kärnten fördert einen Kindergartenplatz monatlich halbtags mit € 108 und ganztags mit € 147.
• Für Kindertagesstätten fördert das Land Kärnten monatlich halbtags € 162 und ganztags € 247.
• Bei Tagesmüttern/-vätern beträgt ab 60 Betreuungsstunden pro Monat, die Landesförderung € 1,50 pro Betreuungsstunde.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6 – Bildung und Sport
E-Mail: abt6.elementarbildung@ktn.gv.at
Weitere Informationen zur Elementarbildung in Kärnten finden sie hier:
Kinderbetreuung Kärnten