Kärntner Kinderstipendium

Liebe Eltern!

Mit dem neuen Kärntner Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz wurde u.a. die beitragsfreie Kinderbildung und Kinderbetreuung in Kärnten verankert. D.h., dass Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten, die Kindertagesstätte oder zu Tagesmüttern/-väter geben keinen Beitrag mehr für die Bildung und Betreuung bezahlen. Dies wurde gesetzlich verankert, da das Land mit dem sog. „Elternbeitragsersatz“ diese Kosten übernimmt. Gleichzeitig wurde die Landesförderung massiv erhöht und ein Jahresöffnungszeitenbonus eingeführt für jene Einrichtungen, die längere Jahresöffnungszeiten haben. Die Förderbeträge des Landes sind je nach Gruppe unterschiedlich und bestehen aus:


- Personalkostenzuschuss

- Jahresöffnungszeitenbonus

- Elternbeitragsersatz (früher Kinderstipendium)


Die Förderung, die das Land als Elternbeitragsersatz an die Einrichtungen überweist, betragen:

• für den Besuch des Kindergartens monatlich 119 Euro halbtags und 162 Euro ganztags

• für den Besuch einer Kindertagesstätten monatlich 179 Euro halbtags und 272 Euro ganztags

• bei angestellten Tagesmüttern/-vätern 2,40 pro Betreuungsstunde


Die Einrichtungen die in das neue Fördersystem umgestiegen sind, dürfen also von den Eltern keinen Beitrag für die Bildung und Betreuung der Kinder verlangen - ausgenommen für die Verpflegung, für einen Kreativ- bzw. Bastelbeitrag und für ev. Kosten für Zusatzpersonal (z.B. Native Speaker).


Es handelt sich um eine umfassende Reform in der Elementarbildung. Kernpunkt der Reformbemühungen ist das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (K-KBBG), LGBl. Nr. 13/2023, welches mit 01.09.2023 in Kraft tritt. Dem Voraus ging ein Reformprozess unter Einbindung von Experten, der Fachabteilung, des Gemeindesbundes, des Städtebundes sowie der politischen Vertreter. Schwerpunkte sind dabei:

  • Umsetzung der beitragsfreien Kinderbildung und Kinderbetreuung
  • Senkung der Gruppenhöchstzahl in Kindergartengruppen
  • Überziehungsregelungen, vorzeitige Aufnahme und Verlängerung des Besuchs
  • Personalschlüssel, Aufsichtspflicht, Mitwirkung der Erziehungsberechtigten, Hospitieren
  • Erhöhung der Vor- und Nachbereitungszeiten, Fortbildungen
  • Versorgungsauftrag der Gemeinden
  • Mindestentlohnung der pädagogischen Fachkräfte
  • Neues Fördermodell der Landesförderung hinsichtlich Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Inklusion
  • Umwandlung des Schulbaufonds in einen Bildungsbaufonds

Der bisherige Schulbaufonds wurde in einen Bildungsbaufonds umgewandelt und mit finanziellen Mitteln ausgestattet, sodass die infrastrukturelle Ausbauoffensive der Gemeinden durch das Land unterstützt werden kann.


Die Einrichtungen die noch nicht in das neue Fördersystem umgestiegen sind haben 3 Jahre Zeit (31.12.2026) umzusteigen und erhalten weiterhin vom Land Kärnten das Kinderstipendium. Diese Einrichtungen dürfen weiterhin Elternbeiträge verlangen!


• Das Land Kärnten fördert einen Kindergartenplatz monatlich halbtags mit € 108 und ganztags mit € 147.

• Für Kindertagesstätten fördert das Land Kärnten monatlich halbtags € 162 und ganztags € 247.

• Bei Tagesmüttern/-vätern beträgt ab 60 Betreuungsstunden pro Monat, die Landesförderung € 1,50 pro Betreuungsstunde.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung:


Amt der Kärntner Landesregierung

Abteilung 6 – Bildung und Sport

E-Mail: abt6.elementarbildung@ktn.gv.at


Weitere Informationen zur Elementarbildung in Kärnten finden sie hier:

Kinderbetreuung Kärnten



FAQ - Fragen und Antworten

Das Kärntner Kinderstipendium ist eine Förderung zur Reduzierung des Elternbeitrages. Ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 werden seitens des Landes 100% der durchschnittlichen Betreuungskosten in Kärnten gefördert.
Das Kärntner Kinderstipendium muss nicht extra beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung und wird den Eltern direkt bei der Beitragsvorschreibung in Abzug gebracht.
Das Kärntner Kinderstipendium gilt für alle Kinder nach dem 1. Lebensjahr, welche eine vom Land Kärnten bewilligte elementare Bildungseinrichtung in Kärnten besuchen.
Das Land Kärnten fördert einen Kindergartenplatz monatlich halbtags mit € 108,- und ganztags mit € 147,-. Für Kindertagesstätten fördert das Land Kärnten monatlich halbtags € 162,- und ganztags € 247,-.
Auch die Bildung und Betreuung durch Tagesmütter/ -väter wird unterstützt. Ab 60 Betreuungsstunden pro Monat beträgt die Landesförderung € 1,50 pro Betreuungsstunde.
Ja, auch die Bildung und Betreuung in privaten Einrichtungen wird gefördert, sofern diese Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen vom Land Kärnten bewilligt sind.
Das Kärntner Kinderstipendium wird bis zu 12x pro Jahr gewährt.
Pro Jahr kann es durch das Kinderstipendium im Kindergarten zu einer Einsparung von bis zu €1.764,-- (ganztags) bzw. bis € 1.296,-- (halbtags) kommen, in Kindertagesstätten bis zu € 2.694,-- (ganztags) bzw. zu € 1.944,-- (halbtags). Hierfür nützen Sie am besten unseren Kinderstipendiums-Rechner.
Mit „durchschnittlichen Elterntarif“ ist jener kärntenweite Tarif gemeint, der sich als Mittelwert bzw. Median aller bestehenden Tarife (ohne Verpflegung) in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten ergibt.
Ja, das Kärntner Kinderstipendium wird Ihnen bei Ihrer monatlichen Vorschreibung seitens der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung abgezogen.
Ja, die Verpflegungskosten sowie die Kosten der Betreuung, die über dem ermittelten Durchschnitt in Kärnten liegen, müssen noch seitens der Eltern gezahlt werden.
Ja, jedes Kind mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welche eine Betreuungseinrichtung in Kärnten besucht, erhält das Kärntner Kinderstipendium.
Die Landesförderung wird für alle Kinder von 1 bis 5 Jahren bzw. bis zum Erreichen der Schulpflicht gewährt.
Leider nicht. Das Kärntner Kinderstipendium wird ab 20 Betreuungsstunden pro Woche in Kindertagesstätten und Kindergärten gewährt.
Kinder, die schulpflichtig sind, können das Kärntner Kinderstipendium nicht mehr beziehen. Jene Kinder, welche aufgrund der „Frühchenregelung“ ein weiteres Jahr im Kindergarten betreut werden, können auf Antrag der Eltern oder der Betreuungseinrichtung ein weiteres Kindergartenjahr das Kärntner Kinderstipendium beziehen.
Nein, das Kärntner Kinderstipendium ist eine Bildungsförderung, die an die Bildung und Betreuung der Kinder in Institutionen bzw. bei Tageseltern gebunden ist.

 

Fotos der Kampagne:

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